Kündigung Arbeitsvertrag
Ob du nach der Übernahme weiter willst, der neue Job nach bestandenem Einstellungstest wartet oder der Arbeitgeber trennt, die Kündigung des Arbeitsvertrags folgt klaren Regeln. Azubis, frisch Übernommene und Fachkräfte verwechseln oft Probezeit-, gesetzliche und tarifliche Fristen. Dieser Ratgeber ordnet Form, Fristen und nächste Schritte. Vertrag lesen unter /ratgeber/arbeitsvertrag; vor dem ersten Job: /ratgeber/einstellungstest-vorbereitung.
Die Kündigung des Arbeitsvertrags ist die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, schriftlich, unter Einhaltung vertraglicher oder gesetzlicher Kündigungsfristen; in der Probezeit oft zwei Wochen, danach gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit oder Tarif.
Kündigung Arbeitsvertrag 2026 – Fristen für Azubi & Fachkraft
Grundregel BGB: Nach Probezeit beginnt die gesetzliche Kündigungsfrist bei vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, für beide Seiten gleich, wenn der Vertrag nichts Abweichendes regelt.
Verlängerung nach Betriebszugehörigkeit: Ab zwei Jahren im Betrieb steigt die Frist für Arbeitgeber-Kündigungen (gestaffelt bis sieben Monate), Arbeitnehmer-Kündigung bleibt oft bei vier Wochen, wenn nicht anders vereinbart.
Tarifvertrag: Kann einheitliche Fristen für alle festlegen, z. B. vier Wochen zum Monatsende für beide Seiten. Tarif gilt, wenn Vertrag darauf verweist.
Probezeit: Zwei Wochen zum beliebigen Tag, Standard bei sechs Monaten Probezeit; kürzere Probezeit = kürzere Prüfphase, nicht automatisch andere Frist wenn anders geschrieben.
Azubi während Ausbildung: Ausbildungsvertrag nach BBiG, andere Kündigungsgründe und Fristen; nicht mit Fachkraft-Arbeitsvertrag verwechseln. Nach Übernahme: neuer Vertrag, neue Fristen.
Fachkraft nach Übernahme: Oft Probezeit im ersten Arbeitsvertrag, dann zwei Wochen. Ohne Probezeit: sofort vier Wochen Frist.
Befristeter Vertrag: Endet automatisch zum Datum, keine ordentliche Kündigung nötig, außer vorzeitige Auflösung mit Frist.
Kündigung zum Quartalsende: Manche Verträge oder Tarife, genau rechnen, sonst verlängert sich Beschäftigung ungewollt.
Fristlose Kündigung: Nur bei wichtigem Grund (Diebstahl, Gewalt, schwere Pflichtverletzung), selten, sofortige Beendigung, hohe Hürden.
Änderungskündigung: AG bietet andere Stelle an, du kannst annehmen oder ablehnen; Beratung sinnvoll.
Wechsel nach neuem Job: Neuen Vertrag erst unterschreiben, wenn Startdatum und alte Kündigungsfrist zusammenpassen, Lücke oder Doppelbelastung vermeiden.
Kleinbetrieb unter zehn Mitarbeitern: Kündigungsschutz kann ausfallen, trotzdem Fristen aus Vertrag beachten; AG kann leichter trennen, du auch.
Teilzeit und Minijob: Kündigungsfristen identisch zum Vollzeitvertrag, wenn nicht abweichend vereinbart, Stunden reduzieren ist keine Kündigung, sondern Änderungsvertrag.
Betriebsbedingte Kündigung: Wirtschaftliche Gründe, AG muss Sozialauswahl treffen; als Betroffener schnell Beratung, Frist drei Wochen für Kündigungsschutzklage.
Form und Ablauf, so kündigst du richtig
Schriftform: Unterschrift auf Papier oder qualifizierte elektronische Form, E-Mail allein oft riskant; PDF unterschrieben per Einschreiben oder persönliche Abgabe mit Empfangsbestätigung.
Inhalt: Klare Erklärung, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, Kündigungsfrist, gewünschtes Beendigungsdatum. Höflich, sachlich, keine emotionalen Romane.
Arbeitgeber-Kündigung: AG muss schriftlich kündigen; Zugang bei dir. Bei Verdacht auf Unwirksamkeit (Diskriminierung, fehlende Sozialauswahl), schnell Beratung, Fristen für Kündigungsschutzklage (drei Wochen).
Kündigungsschutz: Nach sechs Monaten Betrieb ohne Kleinbetrieb, AG braucht oft sozial gerechtfertigte Gründe; Ausnahme Probezeit.
Aufhebungsvertrag: Beidseitige Einigung auf Enddatum, oft mit Abfindung verhandelt; nicht unterschreiben unter Druck; Abfindung und ALG-Recht prüfen.
Freistellung: AG kann bis Ende arbeitspflichtig freistellen, Urlaub verrechnen, Zeugnis klären.
Übergabe: Wissen dokumentieren, Kollegen informieren, professioneller Abgang sichert Referenzen.
Betriebsmittel: Laptop, Schlüssel, Kleidung zurück, Quittung verlangen.
Letzte Lohnabrechnung und Arbeitsbescheinigung: Fristen kennen, für Arbeitslosengeld wichtig.
Neue Stelle: Wieder Einstellungstest möglich, parallel unter /kostenlose-tests üben und /ratgeber/online-einstellungstest Format refreshen.
Kündigung in der Ausbildung: Sonderregeln BBiG, dieser Artikel fokussiert Arbeitsvertrag Fachkraft; bei laufender Lehre Beratung IHK oder Ausbildungsbetrieb.
Azubi vs. Fachkraft, unterschiedliche Situationen
Auszubildender: Kündigung nur aus wichtigem Grund oder mit Zustimmung der zuständigen Stelle, nicht frei wie nach Übernahme. Wer nach Lehre bleibt, wechselt rechtlich in neues Verhältnis.
Übernahme nach bestandenem Einstellungstest intern: Neuer Arbeitsvertrag, alte Ausbildungszeit zählt nicht für Kündigungsfristen. Probezeit neu.
Externe Fachkraft: Volle gesetzliche Regeln, nach Probezeit Kündigungsschutz ab sechs Monaten.
Werkstudent / Minijob: Oft kurze Fristen oder fester Semester-Ende, Vertrag lesen.
Duales Studium: Parallel Studenten- und Arbeitsvertrag, welches Verhältnis endet, genau klären.
Elternzeit / Teilzeit: Kündigungsschutz verstärkt, Kündigung in dieser Phase besonders geschützt.
Schwerbehinderung: Besonderer Kündigungsschutz, Zustimmung Integrationsamt oft nötig.
Betriebsübergang: Bei Firmenverkauf können Verträge übergehen, Kündigung dann an neuen AG, Sonderregeln.
Konkurrenzverbot nach Ausscheiden: Aus /ratgeber/arbeitsvertrag, kann neue Stelle verzögern; vor Kündigung prüfen.